Zum 09.02.2019 wird die Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU (FMD) sowie die zugehörige delegierte Verordnung (EU) 2016/161 (dVO) in Kraft treten.
Ab diesem Datum müssen Hersteller von verschreibungspflichtigen Human-Arzneimitteln ihre Produkte mit zwei Sicherheitsmerkmalen, ein Erstöffnungsschutz und ein Data Matrix Code (beinhaltet Seriennum
mer, Produktcode, Charge, MHD) ausstatten. Ziel der Richtlinie und der dazugehörenden delegierten Verordnung ist der Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette.
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